Statuten

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Statuten des Vereins Maendeleo in Frauenfeld

Zweck des Vereins

Artikel 1
Der Verein Maendeleo mit Sitz in Frauenfeld ist gemäss Artikel 60 bis 79 des ZGB organisiert. Eine persönliche Haftung der Mitglieder besteht nicht.

Artikel 2 Zweck
Der Verein Maendeleo ist ein gemeinnütziger Verein, der Hilfsprojekte von Organisationen oder Einzelpersonen in der Region Grands-Lacs (Kongo, Ruanda, Burundi) unterstützt, in den Bereichen
a) in der Region verankerter, unabhängiger Medien
b) Bildung und Ausbildung der einheimischen Bevölkerung
c) Handwerkliche Arbeitsplätze für das einheimische Gewerbe

Artikel 3 Rechnungsjahr / Mittel
Die finanziellen Mittel des Vereins kommen durch Spenden, Kollekten und einem Jahresbeitrag zustande. Das Rechnungsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Mitgliedschaft

Artikel 4
Jedermann kann Mitglied werden. Die Aufnahmen erfolgen durch die Vereinsversammlung. Alle Mitglieder verpflichten sich, den Jahresbeitrag zu zahlen, dessen Höhe an der Vereinsversammlung festgelegt wird.

Artikel 5
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Mitglieder, die den Vereinspflichten nicht nachkommen, können vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Artikel 6
Ausgeschlossene oder ausgetretene Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Organisation

Artikel 7
die Organe des Vereins sind:

  • Vereinsversammlung
  • Vorstand
  • Revisionsstelle

Artikel 8
Das oberste Organ des Vereins Maendeleo ist die Generalversammlung. Sie muss jedes Jahr bis Ende Oktober stattfinden und ist ohne Rücksicht auf die Beteiligung beschlussfähig.

Artikel 9
Folgende Geschäfte müssen an der Vereinsversammlung behandelt und genehmigt werden:

  • Protokoll / Jahresbericht
  • Kasse- und Revisorenbericht
  • Jahresbeitrag
  • Projekte (neue Projekte, Stand der laufenden Projekte)
  • Mutationen / Wahlen
  • Anträge
  • Verschiedenes

Artikel 10
Wenn nicht anderes verlangt wird, fasst die Vereinsversammlung ihre Beschlüsse in offener Abstimmung mit dem einfachen Stimmenmehr. Bei Stimmengleichheit gibt der oder die Vorsitzende den Stichentscheid.

Artikel 11
Anträge besonderer Tragweite sind 1 Monat vor der Vereinsversammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen. Anträge aus der Vereinsversammlung können an den Vorstand zur Begutachtung gebracht werden.

Artikel 12
Die Vereinsversammlung wählt den Vorstand und dessen Chargierte für jeweils 2 Jahre. Ersatzwahlen können auch im Zwischenjahr erfolgen. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

Artikel 13 Vorstand
Der ehrenamtlich tätige Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern und ist bei Anwesenheit der Mehrheit beschlussfähig. Über die Verhandlungen muss Protokoll geführt werden.

Artikel 14 Finanzielle Kompetenz des Vorstandes
Der Vorstand führt die Geschäfte und ist berechtigt, für beschlossene Projekte die nötigen Ausgaben zu tätigen.

Artikel 15 Revisoren
Die Revisionsstelle wird alle zwei Jahre mit dem Vorstand von der Vereinsversammlung gewählt. Die Revisionsstelle arbeitet im Rahmen der eingeschränkten Revision i.S.v OR 729.

Schlussbestimmungen

Artikel 17 Statutenänderungen
Der Vorstand oder ein einzelnes Mitglied kann zuhanden der Vereinsversammlung einen Antrag auf Statutenänderung stellen. Anträge müssen mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Änderungen und Neuerungen sind zu traktandieren. Die Traktandenliste muss den Vereinsmitgliedern spätestens 14 Tage vor der Vereinsversammlung zur Kenntnis gebracht werden.

Artikel 18 Auflösung der Vereins
Der Verein darf nicht aufgelöst werden, solange mindestens 3 Mitglieder das Fortbestehen verlangen. Bei einer allfälligen Auflösung muss das Vereinsvermögen an einen ebenfalls steuerbefreiten Verein mit ähnlichem Zweck übergeben werden.

Artikel 19 Inkrafttreten
Die vorliegenden Statuten treten nach der Genehmigung durch die Vereinsversammlung von 25. Februar 2009 in Kraft.

Erste Revision: 08.12.2012

Die  Präsidentin                       Der Vizepräsident

Anita Enz                                  Hansjörg Enz

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